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Kindergeld – Ausbildungsbedingter Mehrbedarf (Stand: 23.12.2011)

  • Der BFH hat in seinem Urteil vom 22.09.2011 - III R 38/08; veröffentlicht am 30.11.2011 klargestellt, dass Semestergebühren keine Mischkosten sind, sondern grundsätzlich insgesamt abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf, auch wenn der Student privat nutzbare Vorteile, wie beispielsweise ein Semesterticket, erlangt.
  • Mit seinem Urteil wendet sich der BFH gegen die Verwaltungsauffassung, wonach die Semestergebühren als Mischkosten zu beurteilen sind und darin enthaltene Einzelpositionen nur dann abgezogen werden könnten, wenn die erhebende Institution diese getrennt ausweist, Abschn. 63.4.3.1. Abs. 2 DA-FamEStG 2009.

(Stand: 23.12.2011)

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