 Kinder – Wichtige Änderung für Eltern (Stand: 13.01.2012)- Mit dem Steuervereinfachungsgesetz wurde die bürgerfreundliche Rechtsprechung des BFH zum Erststudium ausgehebelt. Rückwirkend ab 2004 werden Kosten für eine Erstausbildung/ Erststudium bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben anerkannt. Im BMF-Schreiben v. 07.12.2011 nimmt die Finanzverwaltung ausführlich Stellung zum Thema Erstausbildung und Erststudium.
- Eine Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes, die allein auf Antrag desjenigen Elternteils erfolgt, bei dem das Kind gemeldet ist, ist ab 2012 nicht mehr möglich, wenn der andere Elternteil Aufwendungen für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung hat.
- Ab 2012 gibt es für Eltern auch eine erhebliche Erleichterung beim Kindergeld:
Für die steuerliche Berücksichtigung eines volljährigen Kindes sind dessen eigene Einkünfte und Bezüge künftig unbeachtlich; die Einkommensgrenze von 8.004 Euro im Kalenderjahr ist abgeschafft. Die Betroffenen können nun ab Januar 2012 wieder einen Antrag auf Kindergeld stellen. - Die steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten wird über den einheitlichen Abzug der Kinderbetreuungskosten vereinfacht, sie sind nicht mehr wie Werbungskosten/Betriebsausgaben, sondern als Sonderausgaben abzugsfähig. Seite der der Anlage Kind entfällt ab 2012. § 9c EStG aufgehoben und in den neuen § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG überführt.
(Stand: 13.01.2012) Möchten auch Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen oder haben Sie Fragen, so wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Beratungsstelle. |  |