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Höhe des Grundfreibetrag war 2005 angemessen (Stand: 17.02.2010)

  • Im Urteil vom 18. November 2008, Az. X R 34/07, erklären die Richter des BFH, dass der Grundfreibetrag in Höhe von 15.329 Euro im Jahr 2005 höher als das Existenzminimum in Höhe von 12.240 Euro war und somit nicht zu beanstanden sei.

(Stand: 17.02.2010)

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