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Haushaltsnahe Dienste: Kosten für die Grabpflege (Stand: 18.01.2010)

Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass die Grabpflege nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehört (Niedersächsisches FG vom 25.02.2009). Dies gilt auch dann, wenn sich die Grabstätte nicht weit von der Wohnung befindet (Hessisches FG vom 01.11.2007).

Ausschlusskriterium ist, dass die Grabpflege keine hauswirtschaftliche Tätigkeit darstellt.

(Stand: 18.01.2010)

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