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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag (Stand: 15.01.2010)

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden zum 1.1.2010 das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erneut erhöht:

 2002-20082009ab 2010

Kindergeld

- für das erste und zweite Kind

- für das dritte Kind

- für das vierte und jedes weitere Kind

 

154 EUR

154 EUR

179 EUR

 

164 EUR

170 EUR

195 EUR

 

184 EUR

190 EUR

215 EUR

Kinderfreibetrag3 648 EUR3 864 EUR4 368 EUR
BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung, Ausbildung)2 160 EUR2 160 EUR2 640 EUR
Steuerfreibeträge insgesamt5 808 EUR6 024 EUR7 008 EUR

 

(Stand: 15.01.2010)

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