 Eintragungshilfe für die Anlage KAP 2009 (Stand: 15.01.2010)Vorderseite -Durch die seit 2009 geltende Abgeltungsteuer müssen in der Anlage KAP keine Kapitalerträge mehr angegeben werden, wenn die Banken die Abgeltungsteuer einbehalten haben. - Wie immer im Steuerrecht gibt es auch hier Ausnahmen:
- In Zeile 4 kann ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt werden.
- In Zeile 5 kann die Überprüfung des Abgeltungssteuerabzugs gestellt werden. Dies ist sinnvoll, wenn der Sparer-Freibetrag nicht ausgeschöpft wurde oder wenn nach einem Depotwechsel bei der neuen Bank die Abgeltungssteuer vom Verkaufserlöse ohne Kenntnis der Anschaffungskosten berechnet wurde.
- In Zeile 6 wird der bisher nicht erfolgte Abzug der Kirchensteuer nachgeholt.
- In die Zeilen 7 - 11 werden die abgeltungsteuerpflichtigen Erträge eingetragen, von denen bereits Abgeltungsteuer einbehalten wurde.
- In die Zeilen 12 und 13 werden die Neuverluste eingetragen, die nach der Verrechnung in den Verlustverrechnungstöpfen der Banken übrig sind.
- In die Zeilen 14 und 14a wird der durch Freistellungsaufträge ausgeschöpfte Sparer-Pauschbetrag eingetragen.
- Zeilen 7 - 13: Linke Seite: Hier werden die Beträge lt. Steuerbescheinigung der Bank eingetragen. Rechte Seite: Bei Antrag auf Überprüfung des Abgeltungssteuerabzugs werden hier die vom Steuerpflichtigen korrigierten Beträge angegeben.
- In die Zeilen 15 - 21 werden Kapitalerträge eingetragen, von denen keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde: Erträge auf Auslandskonten und -depots, Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds, Stillhalterprämien oder Zinsen vom Finanzamt.
- In die Zeilen 17 - 19 werden die Veräußerungsgewinne und -verluste aus ab 2009 angeschafften Aktien und sonstigen Wertpapieren eingetragen,
- In die Zeilen 22 bis 25 werden Kapitalerträge eingetragen, die nicht abgeltungsteuerpflichtig sind, sondern individuell nach Grund- oder Splittingtarif zu versteuern sind. Gewinne oder Verluste aus ab 2009 erfolgten Veräußerungen von Wertpapieren, die vor 2009 angeschafft wurden und bei denen die einjährige Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, dürfen hier nicht eingetragen werden; diese Beträge sind in die Anlage SO 2009, Zeile 41 ff. einzutragen.
Rückseite - In die Zeilen 31 - 48 werden Erträge aus Beteiligungen an Gesellschaften oder Gemeinschaften eingetragen, die gesondert und einheitlich festzustellen sind. Zeile 32-38: abgeltungsteuerpflichtige Erträge mit erfolgtem Abzug von Kapitalertragsteuer: Zeile 39-46: Erträge ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Zeile 47-48: individuell zu versteuernde Erträge.
- In die Zeilen 49 - 58 werden die bereits einbehaltene Steuern eingetragen: Zeile 49, 55: Abgeltungsteuer = Kapitalertragsteuer, Zeile 50, 56: Solidaritätszuschlag, Zeile 51, 57: Kirchensteuer, Zeile 53, 54: ausländische Quellensteuer und in Zeile 58: EU-Zinssteuer. Diese werden unterteilt nach: Abgeltungsteuerpflichtigen (Zeile 49-54) und individuell zu versteuernden Kapitalerträgen sowie solchen aus anderen Einkunftsarten wie Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung.
- In die Zeile 59 und 60 werden auf Antrag Altverluste, Spekulationsverluste, gem. § 23 EStG (alt) und vor 2009 geleisteten Stillhalterprämien, Optionsgeschäfte, gem. § 22 Nr.3 EStG, Zeile 60 eingetragen.
- In die Zeile 61 werden Gewinne/ Verluste aus Steuerstundungsmodellen im Sinne des § 15 b EStG eingetragen
(Stand: 15.01.2010) Möchten auch Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen oder haben Sie Fragen, so wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Beratungsstelle. |  |