 BeitragsordnungA) Aufnahmegebühr| Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig inkl. 19 % Mwst. EUR 12,00. Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird für die Aufnahme des Ehegatten keine Aufnahmegebühr erhoben. |
B) Jahresbeitrag|
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus
- dem/den auf der/den Lohnsteuerkarte(n) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/-löhnen
- dem jährlichen Gesamtbetrag der Renten, Versorgungsbezüge, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen,
- den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie
- den Einnahmen aus Kapitalvermögen
Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1.-4. genannten Einnahmen zusammengerechnet.
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Beitrags-
klasse
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Bemessungsgrundlage
in EUR
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Mitgliedsbeitrag in
EUR inkl. 19% Mwst.
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| 1 | bis 8.000 | 45,00 | | 2 | 8.001 bis 16.000 | 67,00 | | 3 | 16.001 bis 25.000 | 84,00 | | 4 | 25.001 bis 37.000 | 108,00 | | 5 | 37.001 bis 50.000 | 142,00 | | 6 | 50.001 bis 75.000 | 181,00 | | 7 | 75.001 bis 100.000 | 232,00 | | 8 | 100.001 bis 125.000 | 294,00 | | 9 | ab 125.001 | 359,00 |
C) BeitragserhebungDie Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein gemäß §7 II der Satzung per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Vorstand |  |