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Beitragsordnung

A) Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig inkl. 19 % Mwst. EUR 12,00. Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird für die Aufnahme des Ehegatten keine Aufnahmegebühr erhoben.

 

B) Jahresbeitrag

Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus

  1. dem/den auf der/den Lohnsteuerkarte(n) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/-löhnen
  2. dem jährlichen Gesamtbetrag der Renten, Versorgungsbezüge, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen,
  3. den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie
  4. den Einnahmen aus Kapitalvermögen

Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1.-4. genannten Einnahmen zusammengerechnet.

 

 

Beitrags-

klasse

 

Bemessungsgrundlage

in EUR

 

Mitgliedsbeitrag in

EUR inkl. 19% Mwst.

1bis 8.00045,00
28.001 bis 16.00067,00
316.001 bis 25.00084,00
425.001 bis 37.000108,00
537.001 bis 50.000142,00
650.001 bis 75.000181,00
775.001 bis 100.000232,00
8100.001 bis 125.000 294,00
9ab 125.001359,00

 

C) Beitragserhebung

Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein gemäß §7 II der Satzung per Lastschriftverfahren eingezogen.

 

Der Vorstand

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