 Altersvorsorge – Ab 01.01.2012 Erhöhung des Mindestrentenalters (Stand: 23.12.2011)- Beim Abschluss einer privaten oder betrieblichen Altersversorgung ab dem 01.01.2012 müssen Sparer zwei Jahre länger auf die Erstauszahlung im Ruhestand warten. Denn dann steigt das Mindestrentenalter vom 60. auf das 62. Lebensjahr.
- Dies betrifft bei der privaten vorsorge den Abschluss einer Lebensversicherung, eines Riester-Vertrags und einer Rürup-Rente. Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge wird die Altersgrenze um zwei Jahre angehoben. Hier betrifft es die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds.
- Die Altersgrenze von 60 Jahren gilt weiterhin auch für alle Verträge, wenn
- der Vertrag zivilrechtlich noch im Kalenderjahr 2011 abgeschlossen wurde und - der vereinbarte Versicherungsbeginn vor dem 1. April 2012 liegt.
(Stand: 23.12.2011) Möchten auch Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen oder haben Sie Fragen, so wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Beratungsstelle. |