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1% - Regelung auch für Gebrauchtwagen (Stand: 23.12.2011)

  • Der geldwerte Vorteil für einen Firmenwagen wird nach der 1%-Methode vom Listenpreis berechnet. Dies gilt auch für gebrauchte Pkw.
  • Hiergegen hat der BdSt ein Verfahren vor dem BFH angestrengt. In dem anhängigen Verfahren VI R 51711 muss der BFH nun überprüfen, ob es rechtens ist, den Listenpreis auch bei Gebrauchtwagen anzuwenden.

(Stand: 23.12.2011)

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