 1% - Regelung auch für Gebrauchtwagen (Stand: 23.12.2011)- Der geldwerte Vorteil für einen Firmenwagen wird nach der 1%-Methode vom Listenpreis berechnet. Dies gilt auch für gebrauchte Pkw.
- Hiergegen hat der BdSt ein Verfahren vor dem BFH angestrengt. In dem anhängigen Verfahren VI R 51711 muss der BFH nun überprüfen, ob es rechtens ist, den Listenpreis auch bei Gebrauchtwagen anzuwenden.
(Stand: 23.12.2011) Möchten auch Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen oder haben Sie Fragen, so wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Beratungsstelle. |